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Förderung netzgekoppelter PV-Anlagen Druckbutton anzeigen? E-Mail

Die Nutzung solarer Energie zur Stromerzeugung ist Engagement für die Umwelt. Das ist die moralische Seite der Photovoltaik.

205Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Stromerzeugung mittels einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage wird in Deutschland attraktiv gefördert. Hier hat die Politik Weichen gestellt, die neben der Erreichung politischer Ziele die Investitionssicherheit in solche Anlagen verbessern soll.

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Es dient vorrangig dem Klimaschutz.

Gefördert werden:

  • die Investition über zinsgünstige Darlehen und

  • die Vergütung des eingespeisten Stroms.

Investitionsförderung

Ab 01.01.2009 müssen alle PV-Anlagen, die über die Einspeisevergütung gefördert werden sollen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden!

Förderbanken wie die KfW-Bank, die Umweltbank oder auch die Landwirtschaftliche Rentenbank bieten zinsgünstige Darlehen, die die Investition in eine Solarstromanlage fast ohne Eigenkapital möglich machen.

Strom-Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die ab 01.01.2012 installiert werden
(alle Preise netto)

Größe der PVA

Einspeisevergütung

Freiland (Konversionsflächen)
Sonstige Freiflächen

-
-

18,76 Cent/kWh

Gebäude

bis 30 kWp

24,43 Cent/kWh

Gebäude

ab 30 bis 100 kWp

23,23 Cent/kWh

Gebäude

ab 100 bis 1000 kWp

21,98 Cent/kWh

(kWh = Kilowattstunde)

 

Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (gilt für PV-Anlagen bis 500 kWp):

- Für die Menge PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Stromnetz eingespeist wird, wird abhängig vom Eigenverbrauchsanteil ein reduzierter Vergütungssatz gezahlt:

Anlagengröße

bis 30 kWp

ab 30 bis 100 kWp

ab 100 bis 500 kWp

Vergütungssatz bei einem Eigenverbrauchsanteil

bis zu 30 %

8,05 Cent/kWh

6,85 Cent/kWh

5,6 Cent/kWh

Vergütungssatz bei einem

Eigenverbrauchsanteil

ab 30%

12,43 Cent/kWh

11,23 Cent/kWh

9,98 Cent/kWh

 

- Die selbst genutzte Kilowattstunde aus der eigenen PV-Anlage ersetzt in gleicher Höhe den ansonsten aus dem Stromnetz bezogenen Haushaltsstrom.

- Diese Variante wird vorteilhafter, je teurer der bezogene Haushaltsstrom ist bzw. in Zukunft wird (Bezugsstrom-Preiserhöhungen).

Beispiel: Preis des Haushaltsstroms (Strombezug) 21,00 Cent/kWh netto: Eine Kilowattstunde selbst erzeugter und selbst genutzter Strom wird mit 8,05 Cent vergütet. Eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz muss weniger bezogen werden, also Einsparung von 21,00 Cent. Ergebnis: 8,05 Cent (Vergütung) + 21,00 Cent (Einsparung) = 29,05 Cent. Somit hat man ein Plus von 4,62 Cent gegenüber der Volleinspeisung (24,43 Cent/kWh) des erzeugten Stroms.

Die Einspeisevergütung wird für zwanzig Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.

Wer also am Anfang eines Jahres seine Photovoltaikanlage bauen lässt, bekommt fast 21 Jahre lang die Einspeisevergütung. Frühzeitiges Handeln zahlt sich also aus!

(Alle Angaben OHNE Gewähr!)

  • PV-Anlagen können günstig und i. d. R. ohne Eigenkapital finanziert werden.

  • Die Investition in eine PV-Anlage ist eine inflationsgeschützte Investition. Sicherheit ist durch das EEG gegeben.

  • Wir beraten ausführlich über die Fördermaßnahmen und geben Tipps zu Versicherung und steuerlichen Fragen.

  • Ein Finanzierungsmodell mit aktuellen Zinskonditionen und eine Wirtschaftlichkeitsprognose sind generelle Bestandteile unserer Angebote.

  • Wir helfen bei der Erledigung aller Formalitäten mit dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) und der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.

  • Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie gerne.