| Förderung netzgekoppelter PV-Anlagen |
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Die Nutzung solarer Energie zur Stromerzeugung ist Engagement für die Umwelt. Das ist die moralische Seite der Photovoltaik.
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Größe der PVA |
Einspeisevergütung |
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Freiland (Konversionsflächen) |
- |
18,76 Cent/kWh |
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Gebäude |
bis 30 kWp |
24,43 Cent/kWh |
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Gebäude |
ab 30 bis 100 kWp |
23,23 Cent/kWh |
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Gebäude |
ab 100 bis 1000 kWp |
21,98 Cent/kWh |
(kWh = Kilowattstunde)
Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (gilt für PV-Anlagen bis 500 kWp):
- Für die Menge PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Stromnetz eingespeist wird, wird abhängig vom Eigenverbrauchsanteil ein reduzierter Vergütungssatz gezahlt:
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Anlagengröße |
bis 30 kWp |
ab 30 bis 100 kWp |
ab 100 bis 500 kWp |
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Vergütungssatz bei einem Eigenverbrauchsanteil bis zu 30 % |
8,05 Cent/kWh |
6,85 Cent/kWh |
5,6 Cent/kWh |
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Vergütungssatz bei einem Eigenverbrauchsanteil ab 30% |
12,43 Cent/kWh |
11,23 Cent/kWh |
9,98 Cent/kWh |
- Die selbst genutzte Kilowattstunde aus der eigenen PV-Anlage ersetzt in gleicher Höhe den ansonsten aus dem Stromnetz bezogenen Haushaltsstrom.
- Diese Variante wird vorteilhafter, je teurer der bezogene Haushaltsstrom ist bzw. in Zukunft wird (Bezugsstrom-Preiserhöhungen).
Beispiel: Preis des Haushaltsstroms (Strombezug) 21,00 Cent/kWh netto: Eine Kilowattstunde selbst erzeugter und selbst genutzter Strom wird mit 8,05 Cent vergütet. Eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz muss weniger bezogen werden, also Einsparung von 21,00 Cent. Ergebnis: 8,05 Cent (Vergütung) + 21,00 Cent (Einsparung) = 29,05 Cent. Somit hat man ein Plus von 4,62 Cent gegenüber der Volleinspeisung (24,43 Cent/kWh) des erzeugten Stroms.
Die Einspeisevergütung wird für zwanzig Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.
Wer also am Anfang eines Jahres seine Photovoltaikanlage bauen lässt, bekommt fast 21 Jahre lang die Einspeisevergütung. Frühzeitiges Handeln zahlt sich also aus!
(Alle Angaben OHNE Gewähr!)
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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)